Praxis & Medizin

Die elektronische Patientenakte (ePA) | Praxis

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

hiermit möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick zur ePA geben.  

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. 

 

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Versicherten per Brief über die elektronische Patientenakte (ePA) und deren Anwendungen zu informieren. Diese soll Mitte Februar 2025 starten. 

Die elektronische Patientenakte (ePA) bündelt wichtige medizinische Informationen und Dokumente und ermöglicht den Praxen, Befunde anderer Ärzt:innen einzusehen - sofern Sie damit einverstanden sind. 

Die Berechtigung erteilen Sie uns in der Praxis automatisch, wenn wir Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) einlesen. Damit können wir für einen Zeitraum von bis zu 90 Tagen auf Ihre ePA zugreifen.

 

Wie nutzt man die ePA?

Sie können die ePA auch als App auf dem Smartphone nutzen. Auch die Nutzung auf einem PC oder Laptop über einen speziellen Desktop-Client soll später möglich sein. 

 

Technische Voraussetzungen

Für die Nutzung auf dem Smartphone benötigen Sie ein aktuelles Betriebssystem (iOS oder Android). Für die Nutzung auf dem Desktop ist voraussichtlich eine stabile Internetverbindung sowie die Installation eines sicheren Desktop-Clients erforderlich. Wenn Sie sich für die Offline-Version der ePA entscheiden, können nur medizinische Leistungserbringer direkt auf Ihre Akte zugreifen - das sind Arztpraxen (also wir), Krankenhäuser, Apotheken, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Psychotherapeuten. Sie selbst haben in der Offline-Version keinen direkten Zugriff auf Ihre ePA.  

 

Unterschied zwischen Online- und Offline-Version

Während Sie in der Online-Version die volle Kontrolle über Ihre medizinischen Daten haben, können Sie in der Offline-Version die Daten nur von den jeweiligen Leistungserbringern einsehen und verwalten lassen.

 

Datenschutz, Sicherheit und Weitergabe von Daten zu Forschungszwecken

Der Schutz Ihrer Daten hat höchste Priorität. Alle Informationen in der ePA werden nach den neuesten Sicherheitsstandards verarbeitet. Nur Sie und die von Ihnen autorisierten Leistungserbringer haben Zugriff auf Ihre Daten. Durch den Einsatz sicherer Authentifizierungsverfahren wie Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird sichergestellt, dass nur berechtigte Personen auf Ihre ePA zugreifen können.

Ein wichtiger Aspekt der ePA ist auch die Möglichkeit, medizinische Daten anonymisiert für Forschungszwecke zur Verfügung zu stellen, z. B. für Pharmaunternehmen zur Entwicklung neuer Therapien und Medikamente. Diese Daten können dazu beitragen, medizinische Innovationen voranzutreiben und die Versorgung zu verbessern. Die Weitergabe Ihrer Daten zu Forschungszwecken erfolgt in einer anonymisierten Form und ist streng reglementiert. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten zu Forschungszwecken verwendet werden, können Sie dies jederzeit über ein Opt-out in dert App zu Ihrer ePA deaktivieren. Oder Sie geben direkt Ihrer Krankenkasse Bescheid. Sie entscheiden also selbst, ob und wie Ihre Daten in diesem Rahmen genutzt werden dürfen.

 

Rechtliche Grundlagen der ePA

Das Digitalisierungsgesetz und das Gesetz zur besseren Nutzung von Gesundheitsdaten bilden die gesetzliche Grundlage für die ePA. Sie ist als lebenslange Akte angelegt und besteht so lange, bis Sie oder Ihr gesetzlicher Vertreter sie kündigen und damit löschen.

 

Opt-in und Opt-out: Ihre Wahlfreiheit bei der ePA: 

Die gesetzlichen Krankenkassen legen die ePA automatisch für jedes Mitglied an, also auch für Sie. Auch die ersten privaten Kassen beginnen bereits mit der Einführung der ePA. Die Nutzung bleibt freiwillig. 

Ein Opt-out ist jederzeit möglich und muss Ihnen von der Krankenkasse angeboten werden.

 

Wir hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen einen Überblick gegeben zu haben.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne an Ihre Krankenkasse.

 

Ihr Praxisteam